Viele Angestellte, Beamte und Lehrer nutzen fßr ihre berufliche Tätigkeit ein häusliches Arbeitszimmer. Die Kosten fßr solch ein Arbeitszimmer sind oft, aber nicht immer steuerlich absetzbar.
Die gute Nachricht: Wer keinen anderen Arbeitsplatz zur VerfĂźgung hat als sein häusliches Arbeitszimmer, kann die Kosten fĂźr das Arbeitszimmer als Werbungskosten angeben, und zwar maximal 1.250,00 ⏠jährlich. Von dieser MĂśglichkeit, das Arbeitszimmer als Werbungskosten anzugeben, profitieren in erster Linie Lehrer und AuĂendienstmitarbeiter, denen aufgrund ihrer Tätigkeit meist kein anderer Arbeitsplatz als ihr Arbeitszimmer zur VerfĂźgung steht.
Wenn jemand dagegen neben dem heimischen Arbeitszimmer noch einen anderen Arbeitsplatz hat, sind die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sich dort der Mittelpunkt der Tätigkeit befindet. Wir sagen Ihnen, was das genau bedeutet.
In unserem Beitrag ßber Arbeitszimmer erfahren Sie alles, was Sie rund um beruflich genutzte Räume wissen mßssen, beispielsweise
- wie Sie Ihr Arbeitszimmer als auĂerhäuslichen Raum gestalten und so die Kosten unbegrenzt absetzen kĂśnnen,
- welche Kosten des Arbeitszimmer Sie während der Elternzeit oder bei Aus- und Fortbildung geltend machen kÜnnen,
- welche Kosten neben Abschreibungen, Miete und Reinigungskosten in Hinblick auf Arbeitszimmer noch abzugsfähig sind,
- wie und ab wann Sie das Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen.