Die Medizin des 18. und 19. Jahrhunderts verstand Euthanasie im Wortsinne des guten Sterbens - der Sterbebegleitung, wie wir heute sagen würden. Der Sterbende sollte gut und leicht und vor allem begleitet aus dem Leben gehen. Erst am Ende des 19. Jahrhunderts setzte die moderne Debatte zur Euthanasie an, die die Tötung Schwerkranker auf ihr eigenes persönliches Verlangen ebenso einforderte wie die Tötung von Bewusstlosen, Behinderten oder anderen Personen, die nicht oder nicht mehr für sich sprechen könnten, deren Leben aber nicht wert sei, gelebt zu werden. Zwar wird in den heutigen Forderungen zur Legalisierung der Tötung auf Verlangen und auch in den Staaten, die die Euthanasie legalisiert haben, das Tötungsverlangen stets an die individuelle Willensäußerung der Betroffenen gebunden. Ein genauer Blick auf die Praxis zeigt aber, dass diese Bindung oft fraglich ist und die Tötung von Menschen, die sich nicht oder nicht mehr äußern können, untrennbar mit dem Freiheitsversprechen für diejenigen, die ihren Sterbewunsch selbstbestimmt äußern können, verbunden ist.
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