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Die Bergier-Kommission oder das Gespenst einer Staatsgeschichte

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In der Geschichtsforschung gilt, dass das Geschichtsverständnis nicht Angelegenheit des Staats, sondern allein Sache der Gesellschaft ist. Verletzt infolgedessen der Staat dieses Prinzip, wenn er historische Fragen durch Expertenkommissionen klären lässt und diese mit besonderen Privilegien ausstattet? Die aus liberaler Sicht berechtigte Warnung vor staatlichen Engagements in historischen Abklärungen ist bisher vor allem aus grundsätzlichen Rechts-überlegungen abgehandelt worden. Dieses Buch behandelt die Problematik am konkreten Fall der Bergier-Kommission (eigentlich: Unabhängige Expertenkommission «Schweiz-Zweiter Weltkrieg» UEK) im Licht ihres realen politischen Kontexts ab. Die Abklärungen von Georg Kreis führen zu folgenden Befunden: Die Schaffung der UEK geschah nicht in der Absicht, eine bestimmte «Staatswahrheit» zu etablieren, und sie hatte auch nicht eine solche Wirkung. Die Arbeiten der vom Staat eingesetzten Kommission genossen wohl vorübergehend eine grössere Aufmerksamkeit, sie etablierten aber kein neues Geschichtsbild, sondern beförderten lediglich den ohnehin laufenden Wandel im Gefüge konkurrierender Geschichtsbilder.