Auch wenn die Rechtsgeschichte des Harzraumes der Anlaß für den Band war, so geht er in seinem wissenschaftlichen Anspruch weit über den Harzraum hinaus, denn das Recht im Mittelalter kannte keine Landesgrenzen. Dabei bietet die bisher ungeklärte rechtliche Bedeutung der Rolande einen Anlaß, sich eingehender mit der Rechtsgeschichte des Mittelalters zu befassen. So wird hier der Bogen vom bedeutendsten deutschen Rechtsbuch, dem Sachsenspiegel, und seinen Bilderhandschriften über die Rolande, insbesondere die der heutigen Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg, bis hin zur Glosse des Sachsenspiegels und dem kleinen Kaiserrecht gespannt. Ausführlich wird die jüngste Theorie, Rolande seien Symbole des Kaiserrechts, diskutiert.