Jan Sehn und die Ahndung der Verbrechen von Auschwitz.
Für die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen hat Jan Sehn in Polen ähnlich hohe Bedeutung wie Fritz Bauer in der Bundesrepublik Deutschland. Er war kein KZ-Häftling, kein Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, sondern hatte während des Krieges eine bescheidene Stellung in einem Gastwirteverband inne. Und doch war der deutschstämmige Sehn nach 1945 eine treibende Kraft für die juristische Ahndung der deutschen Verbrechen in Polen. Als Vorsitzender der Bezirkskommission zur Untersuchung deutscher Verbrechen in Krakau verhörte er zahlreiche an Polen ausgelieferte Nationalsozialisten, darunter Amon Göth, Rudolf Höß und Maria Mandl. Auf unkonventionelle Weise trug er belastendes Material zusammen, suchte Zeugen, die die Konzentrationslager überlebt hatten und verhandelte mit kommunistischen Behörden der Volksrepublik Polen, US-amerikanischen Militärs und Staatsanwälten aus der Bundesrepublik Deutschland. Beim Frankfurter Auschwitz-Prozess spielte Sehn eine wichtige Rolle, da auf seine Vermittlung hin die Ortsbesichtigung in Auschwitz stattfinden und eine Gerichtsdelegation an den Tatort der Verbrechen reisen konnte – erstaunlich im politischen Klima des Kalten Krieges.