Rudolf von Jhering (1818–1892) ist neben Friedrich Carl von Savigny der wohl bekannteste Vertreter der Pandektenwissenschaft im 19. Jahrhundert. Wir wissen bis heute aber wenig darüber, wie Jhering sich in den ersten zehn Jahren seines Schaffens (1842–1852) in der zeitgenössischen Diskussion über die Grundfragen von Recht und Rechtswissenschaft positioniert hat. Neue Einblicke in das Denken des jungen Jhering bieten zwei 1843 sowie 1845/46 in der »Literarischen Zeitung« anonym erschienene Artikelfolgen, für die im ersten Teil des vorliegenden Bandes durch eine textsynoptische Sprach- und Inhaltsanalyse der annähernd sichere Nachweis der Verfasserschaft Jherings erbracht wird. Der zweite Teil des Bandes enthält die Transkription von zwei ebenfalls aus der Frühzeit stammenden Handschriften aus Jherings wissenschaftlichem Nachlass. Dabei handelt es sich um einen vornehmlich dem römischen ius gentium geltenden Abschnitt aus der Urfassung von Jherings späterem Hauptwerk »Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung« (1852–1865) sowie um den Entwurf für einen Vortrag über den »Gegensatz der Rechtsbildung des Alterthums und der modernen Zeit«, der bisher als nicht auffindbar galt.
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Autor*in:
Reihe:
Band 5 in Beiträge zu Grundfragen des RechtsSprache:
Deutsch
Format:

Begriff und System des Rechts bei Georg Friedrich Puchta : . E-BOOK
Christoph-Eric Mecke

Sachverhaltsarbeit als Steuerungsinstrument im Zivilprozeß : Ein entscheidungstheoretischer Versuch
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Der Versicherungsgedanke und seine historischen Grundlagen
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Wer hat Angst vor der Errungenschaftsgemeinschaft? : Auf dem Weg zu einem partnerschaftlichen Güterrecht – Schlussfolgerungen aus dem 1. Gleichstellungsbericht

Der Grenzbereich zwischen öffentlichem Strafanspruch und intimer Lebensgestaltung : Verschiebungen in der historischen Entwicklung – aufgezeigt am Beispiel der Strafbarkeit des Inzests (§ 173 StGB)
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Das Notariat, sein Recht und seine Geschichte im ›Land Hannover‹
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Grundriss einer verantwortlichen Interpretationstheorie des Rechts : Von der juristischen Methodik zum juristischen Postmodernismus
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Staatsanwälte als Anwälte des Staates? : Die Strafverfolgungspraxis von Reichsanwaltschaft und Bundesanwaltschaft vom Kaiserreich bis in die frühe Bundesrepublik
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