Kinderrechte und Bildung

Die Rechte von Kindern sind zu achten, zu schützen und zu fördern. Kinder müssen angemessen an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen. Diese Maßstäbe der Berücksichtigung von Kinderrechten gelten auch und gerade für Kommunen in Deutschland. Kinderfreundlichkeit ist für Kommunen daher kein beliebiges Randthema, sondern eine Kernaufgabe kommunaler Selbstverwaltung! Jede Kommune muss im Hinblick auf Kinderfreundlichkeit ihren eigenen Weg gehen. Ein Modell, das für alle passt, gibt es deshalb nicht. Die Fachbeiträge bieten vielfältige Anregungen, wie die lokale Umsetzung der anspruchsvollen und weitreichenden Ziele und Normen der UN-Kinderrechtskonvention gelingen kann. Kommunen kommt dabei eine besondere Rolle zu, weil sie die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen junger Menschen durch ihre Einrichtungen und Dienste nachhaltig prägen. Kinderrechte werden in erster Linie vor Ort verwirklicht.