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Das Prinzip des Vorrangs der Wettbewerbsermöglichung

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Einige Besonderheiten des Wettbewerbsrechts, zu denen etwa die Rule of Reason, die

Immanenztheorie, das Fehlen eines allgemeinen Diskriminierungsverbots und (nach Ansicht des

Verf.) auch die von Galbraith entwickelte Theorie der "Countervailing Power" gehören,

verdeutl ichen in unterschiedlicher Weise das Phänomen, dass sich gewisse

Wettbewerbsbeschränkungen für einen optimalen Wettbewerb zuweilen auch als nützlich oder

gar notwendig erweisen und daher im Ergebnis zu akzeptieren sind.

Dieses bislang (z.B. durch die Immanenztheorie) eher beobachtete als erklärte Phänomen wird

durch das hier vorgestellte "Prinzip des Vorrangs der Wettbewerbsermöglichung" konstitutiv

begründet. Das Prinzip wird auf induktivem Weg aus verschiedenen Konstellationen des

Kartellrechts entwickelt, in deduktiver Ableitung sowie aus verfassungsrechtlicher Sicht bestätigt

und durch Tatbestandsmerkmale konkretisiert.