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Einsatzrecht kompakt - Definitionswissen für die weitere Ausbildung : Laufbahnprüfung erfolgreich bestehen

E-book


Die Definitionen der weiteren Ausbildung

Das Buch versetzt die Polizeimeisteranwärterinnen und -anwärter der Bundespolizei (BPOL) in die Lage, die im Unterricht des 2. Ausbildungsjahres dargebotenen polizeilichen Befugnisse, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nachzuvollziehen. Die Broschüre baut auf dem ebenfalls im Richard Boorberg Verlag erschienenen Buch "Einsatzrecht kompakt – Definitionswissen für die Grundausbildung" auf.

Jetzt noch mehr drin!

Das Kapitel "Ausländerrecht" bietet nun zusätzlich die prüfungsrelevanten Definitionen, die in das ausländerrechtliche Prüfungsschema eingearbeitet sind. Außerdem haben die Autoren das Kapitel "Waffenrecht" neu aufgenommen. Auch hier werden anhand des geltenden Prüfungsschemas die relevanten Definitionen dargestellt.

Effizienter Lernprozess

Die Definitionen sind (bis auf Teile des Ausländer- und des Luftsicherheitsrechts) bewusst nicht alphabetisch geordnet, sondern (thematisch) den einzelnen präventiven und repressiven polizeilichen Befugnissen sowie den in Frage kommenden Straftaten zugeordnet. Durch diese Struktur wird der Lernprozess wesentlich erleichtert. Bei der jeweils dargestellten polizeilichen Befugnis bzw. Straftat findet sich ein Gesetzesauszug der einschlägigen Norm.

Immer dabei

Die Sammlung passt in jede Hosen- oder Jackentasche – ideal, um die Definitionen zu jeder Zeit und an jedem Ort zur Hand zu haben!

einsatzrecht.de

Weitere Informationen zu den Büchern der Reihe "Einsatzrecht kompakt" und zum Einsatzrecht bei der Bundespolizei finden Sie auf der Homepage unseres Autors PHK Patrick Lerm: https://einsatzrecht.de. Der Autor führt persönlich in Videos / Clips auf Youtube und Instagram (instagram.com/patricklerm) in die Grundbegriffe des Einsatzrechts ein.

Optimal für ...

... die Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Polizeivollzugsdienstes bei der Bundespolizei (BPOL) zur Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende des 2. Dienstjahres.