Personzentrierung und Teilhabe sind die zentralen Leitbegriffe für eine zukunftsweisende Behindertenhilfe. Bei Menschen mit sog. Geistiger Behinderung und komplexem Unterstützungsbedarf ist die Umsetzung der Leitprinzipien durch fehlende Ressourcen und institutionelle Strukturen erschwert. Die hier vorgelegten Standards verstehen sich als Beitrag zum notwendigen Prozess der Ausgestaltung, Konkretisierung und Umsetzung von Teilhabe in fachlicher, rechtlicher und sozialpolitischer Hinsicht. Die Standards konzentieren sich auf fünf Handlungsfelder: Teilhabe und Assistenz; Teilhabe und Pflege; Individuelle Teilhabeplanung und Teilhabemanagement; Teilhabe im Sozialraum; Teilhabe am Arbeitsleben.