Mit sechs Empfehlungen an Politik und Stiftungen fĂŒr mehr Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen
Bildung und Teilhabe gehören zum Existenzminimum. Das legte das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil zu den Hartz IV-SÀtzen im Februar 2010 fest. Der Gesetzgeber reagierte und verabschiedete das "Bildungs- und Teilhabepaket". Um mehr Chancengerechtigkeit zu erreichen, erhalten junge Menschen nun materielle Leistungen. Auch zivilgesellschaftliche Akteure fördern Bildung und Teilhabe - darunter zahlreiche Stiftungen, die mit ihren Angeboten die Chancen von Kindern und Jugendlichen verbessern
wollen.
Die Studie geht deshalb den Fragen nach: Inwiefern können Stiftungen und staatliche Einrichtungen kooperieren? Welche Voraussetzungen mĂŒssen erfĂŒllt sein? Was können Staat und Stiftungen voneinander lernen? Auf Grundlage einer groĂen Stiftungsumfrage und von Interviews mit Experten wurden sechs Empfehlungen an Stiftungen und Politik fĂŒr das weitere Vorgehen erarbeitet.
Die Druckversion ist direkt beim Bundesverband Deutscher Stiftungen zu beziehen.