Kinderrechte und Bildung

Die Rechte von Kindern sind zu achten, zu schĂŒtzen und zu fördern. Kinder mĂŒssen angemessen an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen. Diese MaßstĂ€be der BerĂŒcksichtigung von Kinderrechten gelten auch und gerade fĂŒr Kommunen in Deutschland. Kinderfreundlichkeit ist fĂŒr Kommunen daher kein beliebiges Randthema, sondern eine Kernaufgabe kommunaler Selbstverwaltung! Jede Kommune muss im Hinblick auf Kinderfreundlichkeit ihren eigenen Weg gehen. Ein Modell, das fĂŒr alle passt, gibt es deshalb nicht. Die FachbeitrĂ€ge bieten vielfĂ€ltige Anregungen, wie die lokale Umsetzung der anspruchsvollen und weitreichenden Ziele und Normen der UN-Kinderrechtskonvention gelingen kann. Kommunen kommt dabei eine besondere Rolle zu, weil sie die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen junger Menschen durch ihre Einrichtungen und Dienste nachhaltig prĂ€gen. Kinderrechte werden in erster Linie vor Ort verwirklicht.