Einige Besonderheiten des Wettbewerbsrechts, zu denen etwa die Rule of Reason, die
Immanenztheorie, das Fehlen eines allgemeinen Diskriminierungsverbots und (nach Ansicht des
Verf.) auch die von Galbraith entwickelte Theorie der "Countervailing Power" gehören,
verdeutl ichen in unterschiedlicher Weise das Phänomen, dass sich gewisse
Wettbewerbsbeschränkungen für einen optimalen Wettbewerb zuweilen auch als nützlich oder
gar notwendig erweisen und daher im Ergebnis zu akzeptieren sind.
Dieses bislang (z.B. durch die Immanenztheorie) eher beobachtete als erklärte Phänomen wird
durch das hier vorgestellte "Prinzip des Vorrangs der Wettbewerbsermöglichung" konstitutiv
begründet. Das Prinzip wird auf induktivem Weg aus verschiedenen Konstellationen des
Kartellrechts entwickelt, in deduktiver Ableitung sowie aus verfassungsrechtlicher Sicht bestätigt
und durch Tatbestandsmerkmale konkretisiert.