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Die Eingruppierungssystematik des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe (TV-V)

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Der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) ist ein Spartentarifvertrag der Energieversorgungsbranche. In Deutschland gibt es neben den großen Energieversorgern wie Vattenfal, E.O.N oder EnBW auch sehr viele Kommunale Energieversorger, oft auch Stadtwerke genannt. Aufgrund der Mitgliedschaft in einem Kommunalen Arbeitgeberverband sind die meisten dieser Stadtwerke automatisch Pflichtanwender des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe und müssen diesen Tarifvertrag als Arbeitgeber anwenden. Insgesamt kann man davon ausgehen, dass von den ca. 900 Kommunalen Stadtwerken 80% den TV-V anwenden. Ein sehr wichtiger Regelungsinhalt des TV-V ist die Entgeltsystematik und die Eingruppierungslogik für die Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu vielen anderen Tarifverträgen hat der TV-V jedoch keine umfangreiche und gut ausformulierte Entgeltordnung, sondern beschreibt eher in einer Art Baukastenprinzip die Rahmenbedingungen, teilweise bestückt mit Beispielen aus der Praxis.

Dieses Buch zeigt eine Möglichkeit, diese tarifliche Entgeltsystematik praxisorientiert umzusetzen.