Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Nahezu jeder ist durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und Folgeschäden solcher Versicherungsfälle abgesichert. Dies betrifft nicht nur Arbeitnehmer und Auszubildende, sondern z.B. auch behinderte Menschen, Arbeitslose oder Kinder während des Schulbesuchs. Auch Unternehmer und mitarbeitende Ehegatten können kraft Satzung unfallversichert sein.
Melde- und Auskunftspflichten für Arbeitgeber
Die Unternehmen haben gegenüber den Unfallversicherungsträgern umfangreiche Mitteilungs- und Auskunftspflichten und sind im Umlageverfahren allein Beitragspflichtige. Dafür sind sie gegenüber Versicherten, von Ausnahmen abgesehen, von ihrer Haftung befreit. Leistungen übernimmt ausschließlich der Unfallversicherungsträger.
Leistungskatalog der Versicherungsträger
Die Versicherungsträger (meist Berufsgenossenschaften) haben einen umfangreichen Leistungskatalog:
• Prävention
• Heilbehandlung
• berufsfördernde Rehabilitationsmaßnahmen
• Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
• jährlich anzupassende Renten usw.
Ratgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung
Der Band informiert über alle wichtigen Fragen und gibt so Unternehmern und Versicherten einen Überblick über ihre Rechte und Pflichten.