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Naturschutz- und Jagdrecht nach der Förderalismusreform : Naturschutz und Biologische Vielfalt Heft 143

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Mit Inkrafttreten der im Jahr 2006 erfolgten Föderalismusreform hat der Bund im

Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Jagdwesens eine

über die bisherige Rahmenkompetenz hinausgehende konkurrierende Gesetzgebungskompetenz

erhalten, die durchgängig auch ins Einzelne gehende und unmittelbar

geltende Regelungen erlaubt. Im Gegenzug steht den Ländern das Recht zu,

hiervon abweichende landesrechtliche Regelungen zu treffen, wobei dies im Artenschutz

ausge schlossen und im Jagdwesen dagegen fast unbeschränkt möglich ist.

Die Abgrenzung der beiden Kompetenzmaterien wirft insoweit verfassungsrechtliche

Fragen auf, die insbesondere bei Regelungskonflikten und -überschneidungen zu

klären sind.

Des Weiteren müssen sowohl der Bund als auch die Länder bei ihrer Naturschutzund

Jagdgesetzgebung neben der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung auch

den internationalen und europäischen Anforderungen Rechnung tragen. Dies gilt

insbesondere für die umfangreichen und anspruchsvollen völkerrechtlichen Abkommen

sowie die europarechtlichen Vorschriften zum Artenschutz. Darüber hinaus sind

das einfachgesetzliche Verhältnis von Jagd- und Naturschutzrecht sowie die dort

normierten Unberührtheits- und Vorrangklauseln zu erörtern.

Der vorliegende Band leistet zur Klärung dieser Rechtsfragen einen wichtigen

Beitrag. Er erörtert die Grenzen, die dem deutschen Jagdrecht aufgrund des internationalen,

europäischen und nationalen Naturschutzrechts erwachsen, beurteilt die

Integration von Naturschutzbelangen in das Jagdrecht aus rechtlicher Sicht und

arbeitet hieraus resultierende Anpassungserfordernisse heraus.