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Entfernungspauschale : Den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen

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In der Anlage N der SteuererklĂ€rung können Sie fĂŒr jeden Kilometer, den Ihre Wohnung vom Arbeitsplatz entfernt liegt (Entfernungskilometer), eine verkehrsmittelunabhĂ€ngige Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Das gilt auch fĂŒr Familienheimfahrten bei doppelter HaushaltsfĂŒhrung.

FĂŒr diese Pendlerpauschale spielt es grundsĂ€tzlich keine Rolle, wie Sie an den Arbeitsplatz kommen und ob Ihnen Kosten entstehen. Auch bei Fahrgemeinschaften kann jeder (Mit-)Fahrer selbst fĂŒr seinen Weg von der Wohnung zur ersten TĂ€tigkeitsstĂ€tte die Entfernungspauschale ansetzen. Das gilt auch fĂŒr Ehepartner, die beide gemeinsam zur Arbeit fahren, selbst wenn sie beim gleichen Arbeitgeber beschĂ€ftigt sind.

Menschen mit Behinderung und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel können statt der Entfernungspauschale höhere tatsĂ€chliche Fahrtkosten ansetzen. Nutzen Sie den eigenen Pkw, sollten Sie prĂŒfen, ob der angefahrene Arbeitsplatz eine erste TĂ€tigkeitsstĂ€tte ist. Falls nicht, können Sie die höhere Reisekostenpauschale und Verpflegungskosten absetzen.

Steuerlich begĂŒnstigt sind SachbezĂŒge und ZuschĂŒsse vom Arbeitgeber fĂŒr den Weg zur Arbeit, etwa in Form von steuerfreien oder pauschal versteuerten FahrtkostenzuschĂŒssen oder sog. Job-Tickets. Welche dieser Leistungen das Finanzamt auf die Entfernungspauschale anrechnet, erfahren Sie in unserer BroschĂŒre.