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Steuerberatungsgesetz (StBerG)

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Steuerberatungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist.

Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) regelt die gewerbliche, auch nebenberufliche oder unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie befugte Gesellschaften in Deutschland.

Im Gesetz werden geregelt:

Einschränkungen des Kreises der zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen

Aufstellung von Voraussetzungen für die Berufszulassung und die Berufsausübung

Zulassung der Sonderformen Lohnsteuerhilfeverein und Steuerberatungsgesellschaft

Festlegung bestimmter Rechte und Berufspflichten des Beraters

Normierung der Berufsgerichtsbarkeit