Hugo Grotius (1583â1645) verfasste 1604/05 ein Rechtsgutachten fĂźr die Vereenigde Oostindische Compagnie, aus dem zu seiner Zeit nur ein Kapitel, "Mare liberum", verĂśffentlicht wurde. Hierin verteidigt Grotius das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel und weist den Anspruch der Spanier, Portugiesen und Engländer auf ein Monopol im Kolonialhandel zurĂźck, indem er den Rechtsgrundsatz formuliert, dass niemand ein Eigentum an den Meeren beanspruchen dĂźrfe und diese folglich allen Nationen als internationale Gewässer fĂźr die Handelsschifffahrt zur VerfĂźgung stehen mĂźssten. Ergänzt um die Einschränkung der sog. Dreimeilenzone wurde "Von der Freiheit des Meeres" zur Grundlage fĂźr das internationale Seerecht.