Um die junge Ehe zwischen Frank Breuer, lebensfroher wie arbeitsscheuer Mann mitte 40, und seiner älteren Frau Adelheid, wohlhabend wie unglücklich, ist es nicht gut bestellt. Frank verbringt seine Abende lieber in der Kneipe, als gemeinsam mit seiner Frau. Da kündigt sich der Schwiegervater an. Um ihren Vater nicht zu beunruhigen, behauptet Adelheid, der arbeitslose Frank handle mit Baumaterialien. Doch die Lüge hält vor dem skeptischen wie besorgten Vater nicht allzu lange. Als Frank in einer Kneipe auf einen alten Freund aus seiner Ganovenvergangenheit trifft , nimmt ein perfider Plan in seinem Kopf Gestalt an. Ein paar Tage später ist Adelheid tot, ermordet von einem angeblichen Räuber bei einem gemeinsamen Spaziergang im Park mit ihrem Mann. Für Adelheids Vater ist die Sache klar: Frank ist der Schuldige. Doch ... sieht das Gericht dies genauso?
Der Regisseur des Vierteilers, Wilm ten Haaf, gilt als Pionier des deutschen Fernsehens. Er war unter anderem in den 50ern für den Schulfunk des BR tätig, in den 60ern inszenierte er Literaturadaptionen, später auch einige "Tatorte". Fürs Hörspiel inszenierte er unter anderem den Paul-Temple-Krimi "der Fall Genf" für den Saarländischen Rundfunk. Auch Peter Tügels "Freispruch" wurde vom SR produziert - ein spannendes, wendungsreiches Justizdrama in Starbesetzung.