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Arbeitszimmer : Diese Kosten sind steuerlich absetzbar

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Viele Angestellte, Beamte und Lehrer nutzen fĂŒr ihre berufliche TĂ€tigkeit ein hĂ€usliches Arbeitszimmer. Die Kosten fĂŒr solch ein Arbeitszimmer sind oft, aber nicht immer steuerlich absetzbar.

Die gute Nachricht: Wer keinen anderen Arbeitsplatz zur VerfĂŒgung hat als sein hĂ€usliches Arbeitszimmer, kann die Kosten fĂŒr das Arbeitszimmer als Werbungskosten angeben, und zwar maximal 1.250,00 € jĂ€hrlich. Von dieser Möglichkeit, das Arbeitszimmer als Werbungskosten anzugeben, profitieren in erster Linie Lehrer und Außendienstmitarbeiter, denen aufgrund ihrer TĂ€tigkeit meist kein anderer Arbeitsplatz als ihr Arbeitszimmer zur VerfĂŒgung steht.

Wenn jemand dagegen neben dem heimischen Arbeitszimmer noch einen anderen Arbeitsplatz hat, sind die Kosten des hÀuslichen Arbeitszimmers nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sich dort der Mittelpunkt der TÀtigkeit befindet. Wir sagen Ihnen, was das genau bedeutet.

In unserem Beitrag ĂŒber Arbeitszimmer erfahren Sie alles, was Sie rund um beruflich genutzte RĂ€ume wissen mĂŒssen, beispielsweise

- wie Sie Ihr Arbeitszimmer als außerhĂ€uslichen Raum gestalten und so die Kosten unbegrenzt absetzen können,

- welche Kosten des Arbeitszimmer Sie wÀhrend der Elternzeit oder bei Aus- und Fortbildung geltend machen können,

- welche Kosten neben Abschreibungen, Miete und Reinigungskosten in Hinblick auf Arbeitszimmer noch abzugsfÀhig sind,

- wie und ab wann Sie das Arbeitszimmer in der SteuererklÀrung geltend machen.