In einem zusammenwachsenden Europa gewinnt auch die Zusammenarbeit der Polizeien immer mehr an Bedeutung. Grundlegend ist dabei insbesondere ein schneller und effektiver Austausch von Daten, der auch die Rechte des Betroffenen in ausreichendem Umfang wahrt.
Mit dem Vertrag von Prüm wurde 2005 ein Vertragswerk geschaffen, mit dem der polizeiliche Datenaustausch auf eine neue Ebene gehoben wurde. Im Wege eines Trefferabgleichs sind DNA-Daten und daktyloskopische Daten im Rahmen eines automatisierten Verfahrens abrufbar. Dieses Konzept hat sich in der relativ jungen Geschichte des Prümer Vertrages bereits auf europäischer Ebene durchgesetzt und gilt seit 2008 als Beschluss für alle EU-Mitgliedstaaten.
Die Autorin widmet sich diesem bisher noch wenig beleuchteten Vertrag. Dabei wird der Inhalt dargestellt, in den Kontext bisher bestehender Regelungen eingeordnet und auch die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben überprüft. Darüber hinaus untersucht die Verfasserin die Vorgehensweise der Vertragspartner und vergleicht das Regelungsmodell mit anderen Regelungskonzepten. Schließlich wird auch die Frage beantwortet, in welchem Umfang der Prümer Vertrag den Grundsatz der Verfügbarkeit verwirklicht.