Die polizeiliche Informationsvorsorge gibt Anlass, neu über den Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit nachzudenken. Die modernen Möglichkeiten im Bereich der Informationstechnologie und das Bedürfnis, zukünftigen Schäden für schutzwürdige Rechtsgüter so früh wie möglich zu begegnen, sind Ausgangspunkt für polizeiliche Maßnahmen wie die Rasterfahndung, die automatisierte Kennzeichenerfassung, die Online-Durchsuchung, die Vorratsdatenspeicherung und viele mehr. Charakteristisch für diese Gruppe modernen Polizeihandelns ist, dass sie aus dem System materieller Eingriffsschwellen herausfällt. Die bewährte Gefahrendogmatik stößt hier an ihre Grenzen.
Ausgehend von einer Reihe jüngerer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts greift die Darstellung den Gedanken des Grundrechtsschutzes durch Verfahren auf und untersucht ihn auf seine Bedeutung für die Informationsvorsorge. Zentraler Untersuchungsgegenstand ist die Möglichkeit, Defizite auf Ebene des materiellen Grundrechtsschutzes durch verfahrensrechtliche Anforderungen an die Informationsvorsorgemaßnahmen zu kompensieren. Dazu arbeitet die Autorin die Defizite anhand einschlägiger Maßnahmen heraus und setzt sie mit Hilfe des Kompensationsgedankens in Beziehung zu grundrechtsschützenden Potentialen verfahrensrechtlicher Mittel.