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Waffenrecht aktuell : Textausgabe

E-book


Nationale Umsetzung der EU-Waffenrechtsreform

Mit dem Dritten WaffenrechtsĂ€nderungsgesetz (3. WaffRÄndG) vom 17.2.2020 erfolgt im Wesentlichen die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG ĂŒber die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen. Einige Regelungen sind bereits am 20.2.2020 in Kraft getreten, die weiteren treten am 1.9.2020 in Kraft.

Weitere Änderungen des Waffenrechts sind durch das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher ZuverlĂ€ssigkeitsĂŒberprĂŒfungen vom 22.4.2020 veranlasst worden.

Die Vorgaben der Richtlinien und Gesetze erstrecken sich dabei auf einen erschwerten illegalen Zugang zu scharfen Schusswaffen, die behördliche RĂŒckverfolgbarkeit von Schusswaffen und ihren wesentlichen Teilen ĂŒber ihren gesamten Lebenszyklus hinweg sowie auf eine erschwerte Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer AnschlĂ€ge. Neben der Neuregelung eines Waffenregistergesetzes (WaffRG) betreffen die Änderungen der in Rede stehenden Artikelgesetze u.a. das Waffengesetz und das Beschussgesetz.

Die wichtigsten Gesetze im Volltext

Waffengesetz (WaffG)

Gesetz ĂŒber das Nationale Waffenregister (WaffRG)

Plus weitere wichtige Vorschriften

DarĂŒber hinaus beinhaltet die BroschĂŒre AuszĂŒge aus folgenden Gesetzen und Verordnungen:

Gesetz ĂŒber die PrĂŒfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, GerĂ€ten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz – BeschG): §§ 1, 3, 4, 6, 8, 8a, 9, 20, 21, 22

Gesetz ĂŒber explosionsgefĂ€hrliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG):

§§ 1, 7, 8, 8a, 40, 41

AusfĂŒhrungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz ĂŒber die Kontrolle von Kriegswaffen): §§ 1, 2, 3, 13, 13a, 22, 22b, Anlage zu § 1 Abs. 1 Teil B – Sonstige Kriegswaffen – V. Rohrwaffen bis VIII. Sonstige Munition

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV): §§ 13, 14, 30, 31, 34

Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung – BeschussV): §§ 9, 17, 20, Anlage II

Zusammenstellung fĂŒr:

Waffenrechtsbehörden

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Waffenrecht

Polizeivollzugsdienst, Zoll, Bundeswehr

Private Sicherheit