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Besteuerung von Geldanlagen : Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen

Livre numérique


Mit der 25 %igen Abgeltungsteuer ist grundsätzlich die Einkommensteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte abgegolten und Sie müssen dazu keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. Die Bank wickelt die Steuererhebung in den meisten Fällen von sich aus ab, ohne dass Sie als Kapitalanleger selbst tätig werden müssen. Ziel: Die Steuer soll einfach und gleichmäßig erhoben werden.

Soweit die Theorie: Tatsächlich gibt es jedoch zahlreiche Gründe, weiterhin eine Anlage KAP beim Finanzamt einzureichen, etwa , um einen überhöhten Abzug von Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) zu korrigieren. Erzielen Sie Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungsteuer an der Quelle einbehalten wird, sind Sie zur Abgabe der Anlage KAP verpflichtet. Das gilt z. B., wenn Sie Wertpapiere bei einer ausländischen Depotbank verwalten oder Auslandskonten besitzen.

Wir erläutern Ihnen,

- welche Einkünfte weiterhin mit dem persönlichen Steuersatz belegt sind,

- wie das System der Abgeltungsteuer formuliert. Hier erfahren Sie alles Wichtige beispielsweise zum Steuerabzug, dem Freistellungsauftrag, der Kirchensteuer und dem Verlustabzug,

- wann die Anlage KAP abgegeben werden sollte und wann Sie Pflicht ist,

- und wir unterstützen Sie mit nützlichen Hinweisen beim Ausfüllen der Steuerformulare.Neben der Frage, wann die Abgeltungsteuer greift und wie sie funktioniert, ist für die einzelnen Kapitalanlagen wichtig, wie sie besteuert werden. Die Antwort hierauf finden Sie in unserem "ABC der Kapitalanlagen". Jede Kapitalanlage hat ihre Besonderheiten. Zwei Beispiele:

- Bei Aktien sind zwar - wie bei den übrigen Kapitalanlagen auch - keine Werbungskosten abziehbar. Dennoch gibt es einige Positionen, die den Veräußerungsgewinn und damit die Steuer mindern, beispielsweise Gebühren für die Vermögensverwaltung.

- Bei Lebensversicherungen richtet sich die Steuer u. a. nach der Vertragslaufzeit, dem Anteil des Todesfallschutzes an der Beitragssumme und dem Lebensalter des Versicherten bei Fälligkeit der Versicherungssumme.