Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Und häufig ist Streit unter den Miterben vorprogrammiert, weil es sich hier um keine freiwillige Gemeinschaft handelt, sondern die Erben letztlich »zwangsverbunden« sind. Im besten Fall besteht die Erbengemeinschaft aus Personen, die sich kennen und gleiche Interessen verfolgen. In diesen Fällen geht es bei Streitigkeiten dann häufig gar nicht um die Verteilung des Nachlasses, vielmehr ist die erbrechtliche Auseinandersetzung lediglich Anlass, innerfamiliäre Konflikte auszutragen, deren Ursachen ganz woanders angelegt sind und die mit dem Tod des Erblassers erst hervortreten. Im schlechteren Fall kennen sich die Miterben in der Erbengemeinschaft nicht einmal (was nicht selten der Fall ist, wenn gesetzliche Erbfolge gilt) und verfolgen unterschiedliche Interessen bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses.
Unabdingbare Voraussetzung für die Konfliktbewältigung der Erben in der Erbengemeinschaft ist, dass sich die Miterben mit ihren Rechten und Pflichten vertraut machen. In diesem Ratgeber erhalten Sie somit Antworten auf folgende Fragen:
- Wann entsteht eine Erbengemeinschaft?
- Wie kann eine Erbengemeinschaft verhindert werden?
- Wie kann Streit unter den Miterben, z.B. durch den Erblasser, vermieden werden?
- Wie sind die Eigentumsverhältnisse an den Nachlassgegenständen in der Erbengemeinschaft geregelt?
- Wer verwaltet in der Erbengemeinschaft den Nachlass?
- Wer entscheidet über Verwaltungsmaßnahmen in der Erbengemeinschaft?
- Wie haften die Miterben für Verbindlichkeiten?
- Wie kann man vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden?
- Wie funktioniert die Erbauseinandersetzung?
- Was passiert, wenn sich die Erben bei der Auseinandersetzung nicht einigen können?