In der sozialen Realität gibt es politische Konflikte, in deren Kontext eine der (in- oder ausländischen) Parteien oder beide vor ein in- oder ausländisches Gericht gehen. Ob es sich dabei um private Personen oder Staaten handelt, ist wichtig für das anzuwendende Recht, entweder die nationalen Rechtsordnungen oder das Völkerrecht. Ein öfters von den Gerichten angewandtes Recht ist dabei das (internationale) Privatrecht oder das Verfassungsrecht. Internationales Privatrecht regelt z.B., welches Recht gilt, wenn ein Syrer eine Deutsche heiratet, das bemisst sich danach, wo der Schwerpunkt der zukünftigen Ehe liegen wird, in Deutschland oder in Syrien. Das Völkerrecht ist das Recht zwischen Staaten; hier taucht der einzelne Bürger nur auf, wenn sein Staat sich rechtlich gegenüber anderen Staaten für ihn einsetzt, so bei evt. Schadensersatzansprüchen infolge eines Krieges.