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Verjährungsfristverkürzung und Haftungsbeschränkung

Livre numérique


Zwischen Art. 210 Abs. 4 OR und Art. 199 OR besteht ein Wertungswiderspruch. Es wäre nämlich wertungsmässig widersprüchlich, wenn gemäss Art. 210 Abs. 4 OR im Konsumentenkaufrecht die Verjährung für neue Kaufsachen nicht unter zwei Jahre und bei gebrauchten Sachen nicht unter ein Jahr verkürzt werden darf, demgegenüber aber die Sachgewährleistungsansprüche des Käufers im Konsumentenkaufrecht über Art. 199 OR wegbedungen werden könnten. Deshalb wird in dieser Dissertation der zwischen Art. 210 Abs. 4 OR und Art. 199 OR bestehende Wertungswiderspruch im Rahmen der juristischen Methodenlehre ausgelegt. Es kann vorweggenommen werden, dass aufgrund der Auslegung dieses Wertungswiderspruchs den Sachgewährleistungsansprüchen im Konsumentenkaufrecht von Gesetzes wegen zwingende Natur zukommt. Dieses Auslegungsresultat führt zu von der Lehre und Rechtsprechung noch nicht abgehandelten Fragestellungen und eröffnet die Möglichkeit, verschiedene Rechtsfragen im Konsumentenkaufrecht anhand einer neuen Auslegungsoptik zu interpretieren.