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Das Private vor Gericht : Verhandlungen des Eigenen in der nationalsozialistischen Rechtspraxis

E-book


PrivatsphĂ€re und bĂŒrgerliche RechtsansprĂŒche unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur.

Das Gericht ist die BĂŒhne der Offenlegung und Vermessung von Privatheit. Nirgends treffen Privatangelegenheiten und öffentliche Gewalt so unmittelbar aufeinander wie dort. Das galt insbesondere fĂŒr das "Dritte Reich": Die RealitĂ€t der "Volksgemeinschaft" wurde vor Gericht verhandelt. Juristische Ermittlungen und Entscheidungen konnten PrivatrĂ€ume einschrĂ€nken, zerstören - oder gewĂ€hren.

Annemone Christians untersucht erstmals, wie das NS-Rechtssystem mit Privatheit und Selbstbestimmung umging. Wie sah der juristische Entscheidungsprozess aus, wenn "Eigennutz" auf "Gemeinnutz" traf? In den Verfahren an Amts- und Landgerichten ĂŒber Ehescheidungen, Mietstreitigkeiten, Eigentumszwiste und PfĂ€ndungen loteten Richter, AnwĂ€lte und Rechtsuchende tĂ€glich aus, welches Eigeninteresse Recht bekam und wie viel Autonomie im "totalen Staat" möglich war. Im Zivilrecht gestand das Regime den "Volksgenossen" durchaus private RĂŒckzugsrĂ€ume zu, doch im (Sonder-)Strafrecht verschob es die Grenzen zwischen einer privaten und einer öffentlichen SphĂ€re radikal.