Informierende Bilder in technischen Dokumentationen sollen den Umgang mit technischen Gerätschaften erläutern, d.h. sie veranschaulichen und vermitteln den Gebrauch der Technik. Ein besonderes Kriterium zur Bewertung der Gestaltung dieser Abbildungen ist die Art, wie die Handlungsaufforderung den Betrachtern plausibel gemacht wird.
Technologische Bilder sollen den Betrachtern ein gedankliches Konzept, z.B. die Funktion der Technik, erläutern. Bilder können allerdings nicht auf die aus der Sprache bekannten grammatikalischen Operationen zurückgreifen. Es liegt nahe, technologischen Bildern eine visuelle Argumentation hinzuzufügen, um sie ebenso sicher und verbindlich zu gestalten wie wir es aus der Schriftsprache kennen. Damit ergeben sich Parallelen zu Strategien aus der Argumentationstheorie.
Der hier vorgestellte gestalterische Ansatz beschreibt die Bedingungen für die schrittweise und sichtbare Erläuterung von Daten, um zu visuellen Argumenten zu gelangen. Der Zweck der visuellen Argumentation liegt in der Vermittlung und Herausbildung von sichtbar gewichteten Argumenten. Erst diese ermöglichen den zuverlässigen Gebrauch des im Bild beschriebenen Gegenstandes.
Diss. Wuppertal.