Die Studie widmet sich anhand des Amts des Kammerrichters exemplarisch dem Gegensatz zwischen der sich ausdifferenzierenden Reichsgerichtsbarkeit und den Funktionsprinzipien der ständischen Gesellschaft, die in ihrer Widersprüchlichkeit die strukturelle Beschaffenheit des Alten Reichs spiegeln. Die Kammerrichter standen als Oberhaupt des Reichskammergerichts einer Institution vor, mit deren Einrichtung die oberste Rechtsprechung im Alten Reich an Autonomie gewann. Zugleich blieben sie selbst den gesellschaftlichen Regeln und Bedingungen ihrer Zeit verpflichtet und nutzten die Ressourcen ihres Amts im Interesse ihrer Familien und sozialen Netzwerke.
Unter der Linde und vor dem Kaiser : Neue Perspektiven auf Gerichtsvielfalt und Gerichtslandschaften im Heiligen Römischen Reich
bookUrteiler, Richter, Spruchkörper : Entscheidungsfindung und Entscheidungsmechanismen in der Europäischen Rechtskultur
bookKaiserliche Gerichtsprivilegien : Ihre Bedeutung für die Entwicklung der Rechtspflege im Alten Reich
Ulrich Eisenhardt
bookVon Bußen und Strafen : Gerichtliche Verfolgung von Unrecht zwischen Mittelalter und Neuzeit
bookLuxemburg und das Reichskammergericht : Die Lösung des Herzogtums aus dem Heiligen Römischen Reich und ihre Folgen für die Gerichtszuständigkeit bei grenzüberschreitenden Konflikten
Theodor Baums
bookVerwandtschaft als Streitzusammenhang : Eine Fall-Geschichte in Beziehungen im hohen Adel des Alten Reiches, 16. bis 19. Jahrhundert
Detlef Berghorn
bookAmt und Prestige : Die Kammerrichter in der ständischen Gesellschaft (1711–1806)
Maria von Loewenich
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