Die Bedingungen für die Beschäftigten in verfasster katholischer Kirche und Caritas werden im sog. "Dritten Weg" durch paritätisch besetzte Kommissionen festgesetzt. Dies erfolgt unter Ausschluss des Streikrechts, seit einigen Jahren allerdings - in Umsetzung eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts von 2012 - unter gewerkschaftlicher Beteiligung. Die Leistungsfähigkeit, Überzeugungskraft und rechtliche Tragfähigkeit dieses Modells ist im Vergleich zum Arbeitskampfsund Tarifvertragsrecht umstritten. Was aus gewerkschaftlicher Sicht als Einschränkung von Arbeitnehmerrechten erscheint, ist aus kirchlicher Sicht eine Wahrnehmung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Über die Entstehung dieses Modells zur Regelung des Arbeitsrechts in katholischer Kirche und Caritas ist wenig bekannt. Diese Lücke zu schließen ist das Anliegen der Arbeit. Mittels einer im Kern archivgestützten Quellenstudie wird herausgearbeitet, welche Prozesse und Denkmuster die Entstehung und Entwicklung des Dritten Weges bedingt haben und ob die Argumente der heutigen Auseinandersetzungen bereits dafür prägend waren. Die Arbeit wird den heutigen Verantwortungsträgern in der kirchlichen Praxis eine zeithistorische Vergewisserung über die Institutionen ermöglichen, in denen sie agieren.
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Forfatter:
Serie:
Volum 14 i Schriftenreihe zum kirchlichen ArbeitsrechtSpråk:
tysk
Format:

Kirchliche Loyalitätspflichten und die Europäische Menschenrechtskonvention

Die Behandlung Schwerbehinderter im kirchlichen Arbeitsrecht der katholischen Kirche

Bezugnahmeklauseln im Kontext des kirchlichen Arbeitsrechts

Sentire cum ecclesia : Zur Auslegung kirchlichen Rechts - besonders Arbeitsrechts - durch staatliche Gerichte

Identität und Profil kirchlicher Einrichtungen im Licht europäischer Rechtsprechung

Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne

Dienstvereinbarungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) : Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht Band 9

Die Arbeitsgerichtsbarkeit der evangelischen Kirche

Substantieller Rechtsschutz im Mitarbeitervertretungsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland

Kirchliches Arbeitsrecht in Europa

Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG
