Eine rechtmäßige Datenverarbeitung benötigt immer die Einwilligung der damit betroffenen Personen. Diese Aussage ist so nicht korrekt, denn eine Datenverarbeitung ist auch ohne die Einwilligung der betroffenen Personen durchaus möglich. Natürlich kommt der Einwilligung in der DSGVO eine zentrale zu, da eine Einwilligung die informationelle Selbstbestimmung gewiss am deutlichsten richtig zum Ausdruck bringt.