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Öffentliches Baurecht in Sachsen-Anhalt

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Das Öffentliche Baurecht, vor allem das Bauordnungsrecht, ist landesrechtlich geprägt. Auch im Rahmen des Bauplanungsrechts kommt, wenn auch in geringem Umfang, Landesrecht zur Anwendung. Wer sich daher in Studium oder Praxis in einem Bundesland mit dem Baurecht befasst, bedarf Baurechtsliteratur, die die landesrechtlichen Rechtsgrundlagen bzw. Besonderheiten berücksichtigt. Für das Bundesland Sachsen Anhalt bildet dieses Handbuch eine gründliche Darstellung, die weit über das Grundwissen hinausgeht. Die Rechtsprechung von Bundesverwaltungsgericht und sachsen-anhaltischer Verwaltungsgerichtsbarkeit ist intensiv ausgewertet.