Rudolf von Jhering (1818–1892) ist neben Friedrich Carl von Savigny der wohl bekannteste Vertreter der Pandektenwissenschaft im 19. Jahrhundert. Wir wissen bis heute aber wenig darüber, wie Jhering sich in den ersten zehn Jahren seines Schaffens (1842–1852) in der zeitgenössischen Diskussion über die Grundfragen von Recht und Rechtswissenschaft positioniert hat. Neue Einblicke in das Denken des jungen Jhering bieten zwei 1843 sowie 1845/46 in der »Literarischen Zeitung« anonym erschienene Artikelfolgen, für die im ersten Teil des vorliegenden Bandes durch eine textsynoptische Sprach- und Inhaltsanalyse der annähernd sichere Nachweis der Verfasserschaft Jherings erbracht wird. Der zweite Teil des Bandes enthält die Transkription von zwei ebenfalls aus der Frühzeit stammenden Handschriften aus Jherings wissenschaftlichem Nachlass. Dabei handelt es sich um einen vornehmlich dem römischen ius gentium geltenden Abschnitt aus der Urfassung von Jherings späterem Hauptwerk »Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung« (1852–1865) sowie um den Entwurf für einen Vortrag über den »Gegensatz der Rechtsbildung des Alterthums und der modernen Zeit«, der bisher als nicht auffindbar galt.
Begriff des Rechts und Methode der Rechtswissenschaft bei Rudolf von Jhering
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