Die bisherigen Regelungen zum Konsignationslager waren in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union recht unterschiedlich. Dabei kam es immer wieder zu Unstimmigkeiten in den Kontrollsystemen der EU und den umsatzsteuerlichen Handhabungen. Ab dem 1.1.2020 gibt es in deutschen Umsatzsteuergesetz hierzu nicht nur einen eigenen Paragraphen, sondern auch eine europäisch einheitliche Regelung.
Dieser Rategeber führt in die neue Regelung ein. Er zeigt auf, wie zukünftig Warenbewegungen in und aus einem Konsignationslager zu behandeln sind.