Wirtschaftlichkeit und Wertebindung im Sinne der Humanität gelten neben der Professionalität vor allem bei vielen privaten (z.B. den konfessionellen) Trägern im Gesundheitswesen als grundlegende Säulen eines am Markt erfolgreichen Profils. In welchem Verhältnis diese Ziele zueinander stehen, wie sie konkret inhaltlich gefüllt werden und wie im Konfliktfall zwischen ihnen abgewogen werden soll, das ist keineswegs evident. Es steht nicht weniger auf dem Spiel als die Zukunftsfähigkeit wertegebundenen (etwa christlicher) Trägerschaft am Markt im Gesundheitswesen. Es tun sich verschiedene Fragehorizonte auf, die wir hier adressieren:
1. Ethik am Markt
- (Warum) Soll es überhaupt noch wertegebundene Träger im Gesundheitswesen geben?
- (Wie) Kann und soll die Wertebindung hier ein Wettbewerbsvorteil sein und als solcher genutzt werden?
- Welches Verständnis von Wirtschaftlichkeit lässt sich am Markt mit einem ausdrücklichen ethischen Anspruch glaubwürdig verbinden?
- Sollte der Wettbewerb unter wertegebundenen (z.B. konfessionellen) Trägern auch Regeln folgen, die über eine Normativität der Marktgesetze hinausgehen?
- Wie sind Rationierungsdiskussionen verantwortbar zu lösen angesichts teurer Therapien am Lebensende?
2. Unternehmenskultur und Berufsethos
- Wie realisieren etwa konfessionelle Träger inhaltlich und praktisch ihr Wertefundament, sei es in der Personalauswahl, dem Marketing, in der Selektion ihrer Arbeitsbereiche und Therapien, in gesellschaftlicher Lobbyarbeit o. a.?
- Gibt es eine eigene am Wertefundament orientierte Führungskultur (etwa in konfessionellen Einrichtungen eine christliche, analog bei alternativen Wertefundamenten)?
- Wie können hohe Ideale der Menschlichkeit angesichts wirtschaftlicher Notwendigkeiten im Pflegealltag umgesetzt werden?
3. Öffentliche Positionierungen
Wie und mit welchen Positionen sollte von wertegebundenen Trägern in Gesundheitswesen in relevante wirtschafts- und sozialethische Diskussionen eingegriffen werden?
- Wege sind etwa: Mitwirkung in Ethikkommissionen und -komitees, politischen Parteien, Verbänden, Netzwerken, öffentliche Positionspapiere, Gemeindearbeit, Medien, Forschung und Lehre u.a. gemeinnützige Organisationen, Wissenschaftsbereich.
- Themen sind etwa: flächendeckende Gesundheitsversorgung, Spiritual care, Gerechtigkeit im Krankenkassenwesen, Gesundheitsverantwortung, Professionalisierung der Pflege, Rationierung im Gesundheitswesen, Sterbehilfe, Pränataldiagnostik, Umsetzung von Inklusion o.a, Eigenverantwortung der Patienten und Leistungserbringer.
Willkommen sind systematische oder anwendungsbezogene Beiträge. Auch Seminar- und Abschlussarbeiten, die nach dem 30.9.2015 an einer Hochschule abgegeben wurden, können Grundlage eigereichter Papers sein. Abstracts (max. 500 Wörter) sind bis einschl. 1.10.2016 in digitaler Form einzureichen bei Herrn Martin Oppelt vom WLE: martin.oppelt@wlh-fuerth.de.
Ab 21.10.2016 erhalten Sie bei positiver Bewertung der Gutachter eine Aufforderung, bis zum 19.12.2016 ein ausgearbeitetes Papier mit einer Länge von bis zu 5.000 Wörtern einzureichen. Diese Beiträge werden einem doppelt verdeckten Begutachtungsverfahren unterzogen. Ab 10.2.2017 werden den Bewerbern die Ergebnisse der Begutachtung mitgeteilt. Zur Tagung angenommene Beiträge sollen im Rahmen der Studierendentagung am 6.4.2017 zur Diskussion gestellt werden. Unter diesen wird im Gutachterverfahren gemeinsam mit der ZfME eine Auswahl getroffen zur Veröffentlichung in einer Sonderausgabe der Zeitschrift, die für das Jahr 2017 vorgesehen ist. Mögliche Verbesserungshinweise werden dazu rechtzeitig mitgeteilt.