Seit mehreren Wahlperioden wird vom Bundesverfassungsgericht eine Erneuerung des Bundestagswahlrechtes gefordert. Seit mehreren Wahlperioden wächst, durch Überhang- und Ausgleichsmandate, die Zahl der Abgeordneten. Bisherige Reformpläne sind am Widerwillen der Parteien gescheitert. Einen Diskussionsbeitrag hierzu soll mein Konstrukt des Einstimmen-Direktkandidaten-Verhältniswahlrecht mit Wahlbeteiligungsdifferenzierung sein. Dabei wird der Fokus auf die Person des Kandidaten und nicht auf die Partei gelenkt. Es gibt keine sicheren Listenplätze mehr und viele weitere Änderungen.
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