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Woellwarth-Degenfeldsche Kirchenordnung von 1729

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Im Jahre 1729 wurde fßr die Untertanen der Freiherren von Woellwarth und von Degenfeld in den ostwßrttembergischen DÜrfern Essingen, Lauterburg und Neubronn eine eigenständige Kirchenordnung erlassen. Damit nahmen die adeligen Ortsherren nicht nur ihre bischÜflichen Rechte als lutherische Landesherren in Anspruch, sondern sie dokumentierten zugleich, dass sie den frßhneuzeitlichen Forderungen einer >guten Policey< entsprachen. Die Kirchenordnung wird eingeleitet, ediert und kommentiert.

Zwei kleinere Untersuchungen zur Einrichtung der Lauterburger Pfarrstelle im Jahre 1722 und den Lauterburger Kirchenstuhlverzeichnissen, die ab dem Jahre 1724 angelegt sind, ergänzen unser Bild vom landesherrlichen Kirchenregiment in einem Kleinstterritorium im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts.