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Die bayrische Farce der Landtagswahl 2018

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Das bayrische Wahlrecht für den Landtag begünstigt massiv die CSU als stärkste Partei im Landtag und benachteiligt die Bürger in Bayern gegenüber anderen Bundesbürgern in ihrer Wahlfreiheit.

Durch Kopplung der Erst- und Zweitstimmen zu

Gesamtstimmen wird dem Bürger das Stimmensplitting genommen.

Die einfache Mehrheit der CSU Wähler im Stimmkreis reicht damit immer für das Direktmandat.

Die Wähler der oppositionellen Parteien können nicht kooperieren.

Stimmkreiskandidat der CSU bedeutet: Vergabe eines Landtagsmandates durch die CSU-Partei ohne Einmischung des Wählers

Die personalisierte Stimme für den Wahlkreiskandidaten gilt nicht für die CSU Wähler. Sie haben weder im Stimmkreis noch im Wahlkreis den geringsten Einfluss auf die Personalpolitik der CSU. Dies kommt einer Entmündigung gleich.

Bei den oppositionellen Parteien bestimmen dagegen allein deren Wähler über die personelle Zusammensetzung der jeweiligen Landtagsfraktion.

Die Grundmandatsklausel ist im Wahlrecht ausgeschlossen.

Man könnte auf die Idee kommen, dass sich eine Partei dieses Wahlgesetz selber geschrieben hat und könnte kaum glauben, dass die Bevölkerung einer derartigen Änderung des Wahlgesetzes mit großer Mehrheit einmal zugestimmt hat. Wenn man aber das verwirrende verbesserte bayrische Verhältniswahlrecht liest versteht man, dass kein Bürger erkennen kann, wie er durch das Wahlrecht manipuliert wird.

Wenn ein vergleichbares Wahlrecht nach der Landtagswahl 2019 in Sachsen von der AfD eingeführt wird, wird der bayrische Ministerpräsident jede Verantwortung von sich weisen.