Medizinische Versorgungszentren (MVZ) ermöglichen Krankenhäusern seit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) 2004, an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Über ein Drittel aller MVZ werden heute von Krankenhäusern betrieben, welche am ambulanten Markt mitwirken und ihre stationären Zuweisungen über ein korrespondierendes ambulantes Leistungsangebot sicherstellen können. Patienten erhalten eine Kopplung ambulanter und stationärer Angebote. Ärztliches Personal kann gleichzeitig in einer Krankenhausabteilung und im MVZ beschäftigt werden. MVZ werden aufgrund ihres sektorenübergreifenden Ansatzes die Struktur der ambulanten Versorgung langfristig stärker beeinflussen als jede andere neue Versorgungsform.
Mit diesem Handbuch erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen bei Gründung und Betrieb von MVZ durch Krankenhäuser. Es dient zugleich als Beratungshilfe aus Krankenhausperspektive sowie für Ärzte und MVZ, die mit Krankenhäusern kooperieren.