Der Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung - im Wesentlichen rechtlich normiert in den §§ 27, 29-31 und 35 SGB VIII - erfuhr in den vergangenen 40 Jahren quantitativ und qualitativ einen signifikanten Ausbau, eine ständige Weiterentwicklung sowie Diversifizierung. Insbesondere die Entwicklung der Fallzahlen in den letzten 15 Jahren verdeutlicht die Bedeutung der Hilfeformen.
Diese Veröffentlichung betrachtet in ausgewählten Themenfeldern Entwicklungen der vergangenen Dekade und absehbare Tendenzen.