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Das Gericht des gelobten Rechtsstaates

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Ich bin Vater einer jungen Familie, der nur zusehen konnte, als uns die Rechte durch die Gerichte eines sogenannten Rechtsstaates ganz offensichtlich entzogen wurden, während wir noch bis heute mit den Folgeschäden leben müssen, die uns im Jahr 2011 in der damaligen vom toxischen Befall massiv kontaminierten Wohnung zugefügt worden waren.

Auf der anderen Seite haben die völlig inkompetenten und von den arglistigen Prämissen geprägten Mitarbeiterinnen der Landesfrauenklinik meinem zweiten Sohn - noch bevor er das Licht des Lebens erblicken durfte - den Halswirbelsäulenbereich verletzt, weil sie meine Ehefrau für eine Jüdin hielten.

Insofern gibt es in meinen fünf Tatsachenberichten, die in diesem Band festgehalten und zusammengestellt wurden, kein einziges Motiv, um etwas zu beschönigen. Darum bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass unsere bewegenden Zeilen den Leidtragenden dieser Unbekümmertheit - unseren betroffenen Kindern - gewidmet sind. Man sollte sich selbst folgende einfache Frage dazu stellen: Was würde man tun, wenn die eigene Familie, insbesondere die eigenen Kinder, von den vorliegenden Animositäten betroffen gewesen wären? Ich hoffe, dass sie vor Ihrer fachkundigen Beurteilung Bestand haben und Sie mich bei meinem Sachbuch, in dem ich dem Antisemitismus und dem offensichtlichen Hass (Tatsachen, die sich bedauernswerter Weise selbst im Deutschland des 21. Jahrhunderts allmählich intensivieren) entschlossen widerspreche, unterstützen. Denn darin geht es um die Erschütterung der Grundwerte unserer Demokratie.

Unseren Kindern wurden die elementarsten Rechte - 1. 'Die Würde des Menschen ist unantastbar.' (Artikel 1 GG) und 2. 'Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.' (Artikel 2 GG) - ganz offensichtlich verwehrt und entzogen. Es ist mein Anliegen, dem Leser auf diese Art einen umfassenden Eindruck der Gesamtsituation zu vermitteln. Denn als Vater von zwei betroffenen Kindern sehe ich mich dazu verpflichtet, diese Tatsachenberichte ans Tageslicht zu fördern. Zugleich verleihe ich hiermit, konform mit den Grundrechten - Informationsfreiheit und freie Meinungsäußerung (Artikel 5 GG Abs. 1 Satz 1 2. Alt. GG; 'Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung' und Artikel 11 EMRK) -, nur dem Ersuchen meiner jungen betroffenen Familie Ausdruck. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Ihr Arber Shabanaj