Am 1. April 2018 ist das Ăbereinkommen des Europarats zur VerhĂźtung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) fĂźr die Schweiz in Kraft getreten. Sie ist das umfassendste internationale Ăbereinkommen, welches sich die Bekämpfung dieser Art von Menschenrechtsverletzungen zum Ziel setzt. Die Eckpfeiler des Ăbereinkommens sind die Bereiche Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung sowie ein umfassendes und koordiniertes Vorgehen (Integrated Policies). Die Beiträge dieses Sammelbandes beschäftigen sich mit kriminologischen, strafrechtlichen und polizeilichen Massnahmen zur Umsetzung dieses europäischen Standards.