Alles andere als eine Erfolgsgeschichte des Rechtsstaats
Während Opfer der NS-Militärjustiz jahrzehntelang um ihre Rehabilitierung kämpfen mussten, machten ehemalige Wehrmachtjuristen wie Richard BÜrker, Hans Filbinger, Ernst Mantel und Erich Schwinge in der Bundesrepublik eine zweite Karriere als Richter, Staatsanwälte, Beamte oder Dozenten.
Renommierte Historiker und Juristen rĂźcken die Folgen der personellen Kontinuitäten fĂźr die demokratische Rechtsordnung und die Aufarbeitung der NS-Verbrechen ins Bewusststein: Die Amnestie von Schreibtischtätern wurde durchgesetzt, Verfahren wegen Justizverbrechen endeten mit FreisprĂźchen oder wurden eingestellt. Selbst-entlastungen frĂźherer Kriegsrichter stĂźtzten die Legende von der ÂťsauberenÂŤ Wehr-macht, eingeschlossen die Wehrmachtjustiz. Der politische Widerstand gegen Hitler, der vor allem auf die Wiederherstellung der Geltung des Rechts gerichtet war, da-gegen galt z.B. 1956 noch immer als strafrechtlich zu ahndendes Verbrechen. Erst Ăźber 50 Jahre nach Kriegsende hob der demokratische Gesetzgeber in mehreren Anläufen â zuletzt mit der Annullierung der Norm des Kriegsverrats â sämtliche Unrechtsurteile des Hitler-Regimes auf und gab den Opfern damit ihre WĂźrde zurĂźck.
Hoch aktuell ist die differenzierte Auseinandersetzung mit Ăberlegungen zur Wieder-einfĂźhrung einer Militärjustiz in der Bundesrepublik.