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Topaktuell zur Pflegereform 2017

Die Pflegereform 2017 ändert die soziale Pflegeversicherung in vielen Bereichen. Das gilt insbesondere für das Leistungsrecht, das erheblich erweitert wurde. Das macht im Jahr 2017 jedoch eine Erhöhung des Beitragssatzes von 2,35 % auf 2,55% erforderlich.

Mit den neuen Pflegestufen

Die Broschüre erklärt die Versicherungspflicht, geht auf das Meldewesen und auf die Träger der Pflegeversicherung ein. Ausführlich behandelt der Autor die unterschiedlichen Leistungen, insbesondere vor dem Hintergrund der ab 1. Januar 2017 geltenden Neufassung des Begriffs der "Pflegebedürftigkeit" und der Ablösung der bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade.

Für Pflegedienste, Angehörige und Fallmanager

Angesprochen sind überdies die Pflegestützpunkte, Fallmanager und die Möglichkeit für Angehörige pflegebedürftiger Menschen, sich von der Arbeit freistellen zu lassen. Weitere Kapitel befassen sich mit der sozialen Sicherung der Pflegepersonen.