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Ausbildungskosten : So holen Sie das Maximum heraus

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Ausbildungskosten: So holen Sie das Maximum heraus

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Ausbildung entstehen, sind "Ausbildungskosten" und Sie können diese grundsÀtzlich in Ihrer EinkommensteuererklÀrung ansetzen. Je nachdem, ob es sich um eine erstmalige Berufsausbildung oder eine weitere Ausbildung bzw. Fortbildung handelt, ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen:

- erstmalige Berufsausbildung: Kosten sind bis zum Höchstbetrag von 6.000,– € als Sonderausgaben steuerlich abziehbar

- Fort- und Weiterbildung nach Abschluss der ersten Berufsausbildung: Kosten sind in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich abziehbar

- Allgemeinbildung und privat veranlasste Bildungsmaßnahmen: Kosten sind nicht steuerlich abziehbarAufwendungen fĂŒr die Erstausbildung oder das Erststudium stellen damit Sonderausgaben dar. Dies hat gegenĂŒber dem Werbungskostenabzug zwei wesentliche Nachteile.

Zum einen können Sie die Ausbildungskosten nur in dem Jahr steuerlich geltend machen, in dem Sie sie bezahlt haben. Zu einem spĂ€teren Zeitpunkt können die Ausbildungskosten nicht mehr abgezogen werden. Der Abzug als Sonderausgaben lĂ€uft also ins Leere, wenn Sie zum Beispiel als Student wĂ€hrend Ihres Studiums keine oder nur geringe EinkĂŒnfte haben. Anders als bei den Werbungskosten entsteht durch diese Kosten auch kein Verlust, der in kommende Jahre vorgetragen werden könnte.

Zum anderen ist der Abzug begrenzt auf den Höchstbetrag von 6.000,– € pro Kalenderjahr. In vielen FĂ€llen sind die tatsĂ€chlichen Aufwendungen jedoch wesentlich höher, etwa bei der Ausbildung zum Piloten oder bei einem Studium im Ausland. Beim Werbungskostenabzug werden dagegen sĂ€mtliche Kosten berĂŒcksichtigt, also auch ĂŒber den Höchstbetrag hinaus.

Trotz dieser Nachteile durch den begrenzten Sonderausgabenabzug ist die Regelung des § 9 Abs. 6 EStG verfassungsgemĂ€ĂŸ!

Zu den in der SteuererklĂ€rung abziehbaren Aufwendungen gehören zum Beispiel Lehrgangs-, Schul- oder StudiengebĂŒhren, Arbeitsmittel, Fachliteratur sowie Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsort. Die einzelnen Aufwendungen finden Sie ĂŒbersichtlich in einem "ABC der Berufsausbildungskosten" – von "Anwalts- und Prozesskosten" bis "Unfallkosten".