Die Gefühlsmoral ist ein Auszug aus der »Phänomenologie des sittlichen Bewußtseins«, dem Hauptwerk zur Ethik des preußischen Philosophen Eduard von Hartmann (1842–1906). Sie verweist nicht nur zurück auf die Herkunft der Ethik aus dem Unbewußten, sondern auch voraus auf die allmähliche Evolution der moralischen Autonomie im Bereich der Gefühle.
Nach Hartmann gibt es keinen einheitlichen moral sense, sondern eine irreduzible Vielfalt moralischer Gefühle. Reine Vernunftmoral bleibt abstrakt und unzulänglich auf der Ebene der Motivation. Reine Gefühlsmoral, welche einzelne Gefühle wie Stolz, Ehre, Vergeltung oder Dankbarkeit, Geselligkeit, Mitleid, Pietät oder Treue verabsolutiert, führt dagegen zu einer Unterbestimmung oder Verirrung der ethischen Urteilsfindung. Gegen den methodischen Isolationismus, der ein einziges Gefühlsprinzip zum Fundament der Ethik erhebt, legt Hartmann dar, wie sich diverse Gefühle gegenseitig stützen und modifizieren. Kündigt sich in den einzelnen moralischen Gefühlen bereits eine unbewußte Struktur und Zweckorientierung an, so muss diese in späteren Teilen der Ethik explizit gemacht und begründet werden.
Der Abschnitt über die Gefühlsmoral bietet einen leicht verständlichen Zugang zu Hartmanns Ethik und ist besonders geeignet, seine Bedeutung als Anreger und Wegbereiter einer phänomenologisch und kulturphilosophisch orientierten Ethik, die im 20. Jahrhundert von Max Scheler, Albert Schweitzer und Otto Friedrich Bollnow fortgeführt wurde, zu verdeutlichen.