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Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel anwenden

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Wenn Sie als Bauherr, Eigentümer oder Planer bauen, sanieren oder einen Bestandsbau erweitern, müssen Sie sehr häufig parallel zur Energieeinsparverordnung (EnEV) auch das geltende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) erfüllen.

Die EnEV fordert energieeffiziente Gebäude: Dafür beschränkt sie den erlaubten Primärenergiebedarf zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften und bei Nichtwohnbauten auch Beleuchten. Parallel dazu begrenzt die EnEV den Wärmeverlust durch die Bauhülle.

Seit dem 1. Mai 2014 ist die aktuelle EnEV 2014 in Kraft. Sie hat seit dem 1. Januar 2016 die energetischen Anforderungen an Neubauten erhöht. Wir sprechen daher von der „EnEV ab 2016“, weil es keine eigenständige, neue Fassung der Verordnung ist.

Als Eigentümer eines Neubaus müssen Sie – laut EEWärmeG 2011 - seit dem 1. Mai 2011 auch einen Teil der benötigten Wärme oder Kälte über erneuerbare Energiequellen decken – wie Solarstrahlen, Erdwärme - oder anerkannte Ersatzmaßnahmen durchführen.

In der Praxis tauchen dabei zahlreiche Fragen auf, wie wir über unser Experten-Portal www.EnEV-online.de täglich erfahren.

Wie hilft Ihnen diese Publikation?

Überblick: Sie wollen sich einen allgemeinen Eindruck verschaffen? Sehen Sie sich die gesamte Publikation an.

Anforderungen: Sie wollen erfahren was die EnEV und das EEWärmeG jeweils vorschreiben? Suchen Sie im Inhalt die pas-senden Fragen, damit Sie die Antworten finden (Seite 1.3).

Regelungen: Sie suchen eine Erklärung zu einem bestimmten Abschnitt der EnEV oder des EEWärmeG? Im Kapitel 2 und 3 zeigt die rechte Spalte jeweils den Paragraphen und Absatz an.