Verspricht ein Römer einem anderen einen Sklaven und stirbt dieser vor der Übereignung, kann der Gläubiger weiterhin wegen des Sklaven klagen, falls der Schuldner im Verzug war oder den Tod verursacht hat. Die Lösung ist praktisch, weil im Formularverfahren ohnehin nur auf Geldersatz verurteilt wird. Der Jurist Paulus erklärt sie damit, dass die Altvorderen entschieden hätten, bei culpa dauere die Verbindlichkeit fort (obligatio perpetuatur). Dieser Text des Paulus wird hier als Zeugnis für einen Anschauungswandel gedeutet: Während die Obligation früher von der Möglichkeit der Erfüllung unabhängig gedacht wurde, muss der Spätklassiker ihren Fortbestand im Fall des Unmöglichwerdens auf die Autorität der Vorfahren stützen. Mit dieser Studie wird der Versuch gewagt, ein viel behandeltes Thema erneut mit überwiegend dogmatischem Interesse zu beleuchten. Es soll gezeigt werden, dass auf diesem Wege noch immer neue Erkenntnisse zu gewinnen sind.
Perpetuatio obligationis : Leistungspflicht trotz Unmöglichkeit im klassischen Recht
Gregor Albers
bookBereicherungsverbot und Gewalthaberhaftung : Zu den Klagen in id quod pervenit sowie in quantum locupletior factus est
Andreas Herrmann
bookSi quid universitati debetur : Forderungen und Schulden privater Personenvereinigungen im römischen Recht
Bastian Zahn
book